Das LAG Thüringen hat sich kürzlich mit der Auslegung des Begriffs "Nachtschichtarbeit" in einem Tarifvertrag auseinandergesetzt – und eine klare Grenze zwischen bloßer Nachtarbeit und echter Nachtschichtarbeit gezogen. Außerdem gilt: Für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen greift das Nachtarbeitsverbot, egal ob sie in Schichten arbeiten oder nicht.
Eine repräsentative Umfrage von Statista zeigt: Das Vertrauen in die Grundregel "Wer leistet, wird belohnt" bröckelt. Fast 40 Prozent der Beschäftigten zweifeln daran, dass sich Einsatz im Job wirklich lohnt – mit direkten Folgen für Motivation und Engagement.
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