Ein Arbeitgeber durfte einem Arbeitnehmer kurz vor Antritt des zweiten Abschnitts seiner Elternzeit nicht kündigen. Der besondere Kündigungsschutz gilt nicht nur vor dem Beginn der ersten Phase der Elternzeit, sondern auch vor dem Start jedes weiteren Abschnitts, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Einen Gastronomen erwartet nach einer Betriebsprüfung eine hohe, geschätzte Beitragsnachzahlung aufgrund von Schwarzarbeit, obwohl das parallel geführte Strafverfahren gegen eine vergleichsweise geringe Zahlung eingestellt worden war. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat nun klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Schätzung rechtmäßig ist und warum ein bloßes Bestreiten der Vorwürfe nicht ausreicht.
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