Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung steigt auf 355 Euro, der Wert für Unterkunft auf 289 Euro. Der Bundesrat hat der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 16. Oktober 2026 zugestimmt.
Bis Ende 2026 können sich Unternehmen noch davon befreien lassen, ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Ab 2027 müssen dann alle Arbeitgeber dieser Verpflichtung nachkommen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026 & 2027
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