Ab 1.1.2027 sollen neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft gelten. Der Monatswert für Verpflegung steigt voraussichtlich auf 355 Euro, der Wert für Unterkunft auf 289 Euro. Das BMAS hat dazu den Referentenentwurf der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung an den Bundesrat überwiesen.
Selten beginnen neu eingestellte Beschäftigte zu Jahresbeginn. Meistens findet der erste Arbeitstag irgendwann im Laufe des Jahres statt. Dann ist häufig unklar, wie sich der Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeberwechsel richtig berechnet. Worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.
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