Bei der Beschäftigung von schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen müssen Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz beachten. Es enthält unter anderem Vorgaben zu Beschäftigungsverboten.
Kranke Beschäftigte haben sechs Wochen lang einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber zu leisten hat. Unter Umständen dürfen Vorerkrankungen auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung für eine erneute Erkrankung des Arbeitnehmers angerechnet werden. Doch nicht immer ist eindeutig, welche Vorerkrankungen mit einbezogen werden dürfen.
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