Ende Mai 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2026 veröffentlicht. Dem Entwurf nach hat sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben.
Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich zum 1. Juli 2026. Diese sind unterschiedlich hoch – je nach Arbeitslohn und Anzahl der Personen, für die Unterhaltspflicht besteht und Unterhalt geleistet wird.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026
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