Kranke Beschäftigte haben sechs Wochen lang einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber zu leisten hat. Unter Umständen dürfen Vorerkrankungen auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung für eine erneute Erkrankung des Arbeitnehmers angerechnet werden. Doch nicht immer ist eindeutig, welche Vorerkrankungen mit einbezogen werden dürfen.
Einen Arbeitgeberzuschuss für die Kindertagesstätte betrachten Mitarbeitende als besonders attraktiven Benefit. Damit jedoch beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – von diesem steuerlichen Vorteil profitieren können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
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