Die Inanspruchnahme von Pauschalsteuern und Steuerbefreiungen hängt häufig davon ab, dass der Arbeitgeber etwas drauflegt. Dieses sog. Zusätzlichkeitskriterium führt aber immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten und Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit sogenannten Vergütungsoptimierungsmodellen. Vieles hat inzwischen der Gesetzgeber geregelt.
Die Regierungskoalition plant Neuerungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Die zulässige Gesamtdauer von befristeten Arbeitsverhältnissen soll auf 48 Monate verdoppelt werden. Damit könnten befristete Verträge bis zu sechsmal verlängert werden. Auch auf die Schriftform soll künftig verzichtet werden. Was sonst noch geplant ist und welche Voraussetzungen Arbeitgeber bei Befristungen beachten müssen.
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