Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 den Entwurf für ein "Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes" beschlossen. Mit der Gesetzesänderung will die Regierungskoalition wichtige Leistungsverbesserungen erzielen sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung umsetzen.
Die Bundesregierung hat sich Anfang Juli 2026 auf ein "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" verständigt. Es besteht aus 34 Punkten, zu denen zahlreiche (lohn-)steuerliche Änderungen gehören. Die gesetzliche Umsetzung wird noch im Jahr 2026 angestrebt.
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