Michael Schulz ist Krankenkassenbetriebswirt und bei einer Bildungseinrichtung einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt.
Herr Schulz arbeitet seit 1992 als hauptamtlicher Dozent im Versicherungs- und Beitragsbereich und ist in unterschiedlichen Funktionen im Prüfungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung engagiert.
BAG, Urteil v. 22.3.1994, 1 AZR 622/93, AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG, Urteil v. 26.7.2005: die Teilnahme an einer Protestveranstaltung nach dem "Ausstempeln" ist keine Streikteilnahme.