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Gliederung
Gesetzesstand
HI985187
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall[i]

[ 1 ] | Gemeint ist hier "Berufsausbildung". |
[ 2 ] | Abs. 1a eingefügt durch Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 22.11.2019. Inkrafttreten geändert durch Gesetz Digitale Rentenübersicht (BGBl. I 2021, S. 154), erneut geändert durch Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (BGBl. I 2022. S. 482). Anzuwenden ab 01.01.2023. |