Content Portlet (für Detailseite)

Gliederung
Gesetzesstand
HI893273
Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers[i]

[ 1 ] | Nr. 2 geändert durch Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch. Anzuwenden ab 01.01.2005. |