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Zitiervorschlag
HI547930
Auslandsentsendung[i]

[ 1 ] | Bei der Entwicklung und (Be-)Förderung von Mitarbeitern sind die Benachteiligungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten. Achtung: Eine Entsendungs- und damit Beförderungsentscheidung hat diskriminierungsfrei zu erfolgen, d. h.: sie darf weder an die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter noch die sexuelle Identität des/der (potenziellen) Stelleninhabers/in anknüpfen (es sei denn, es gibt sachliche Zwänge, die z.B. das Beherrschen der Sprache als Muttersprachler notwändig machen). Dies sollte dann lückenlos dokumentiert werden! |