BAG, Urteil v. 19.12.2019, 8 AZR 2/19: Bewerbung eines Sportlehrers auf die Ausschreibung "Fachlehrerin Sport (w)" für im Lehrplan vorgegebenen geschlechtsdifferenzierenden Sportunterricht.
Dazu BAG, Urteil v. 19.5.2016, 8 AZR 470/14: erfolgte die Bewerbung nur, um eine Entschädigung zu erstreiten, kann dies als Verstoß gegen Treu und Glauben die Nichtanwendung des AGG nach sich ziehen.