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Gliederung
X
Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
Art. 1 - 2 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Ziel der Richtlinie
Art. 2 Definition
Art. 3 - 8 Abschnitt II Pflichten des Arbeitgebers
Art. 3 Erstmals genutzte Arbeitsstätten
Art. 4 Bereits genutzte Arbeitsstätten
Art. 5 Änderungen der Arbeitsstätten
Art. 6 Allgemeine Verpflichtungen
Art. 7 Unterrichtung der Arbeitnehmer
Art. 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
Art. 9 - 11 Abschnitt III Sonstige Bestimmungen
Art. 9 Änderungen der Anhänge
Art. 9a Ausübung der Befugnisübertragung
Art. 9b Dringlichkeitsverfahren
Art. 10 Schlußbestimmungen
Art. 11 [Geltungsbereich]
Anhang I Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in erstmals genutzten Arbietsstätten nach Artikel 3 der Richtlini
1. Vorbemerkung
2. Stabilität und Festigkeit
3. Elektrische Anlagen
4. Fluchtwege und Notausgänge
5. Brandmeldung und -bekämpfung
6. Lüftung umschlossener Arbeitsräume
7. Raumtemperatur
8. Natürliche und künstliche Beleuchtung der Räume
9. Fußböden, Wände, Decken und Dächer der Räume
10. Fenster und Oberlichter der Räume
11. Türen und Tore
12. Verkehrswege Gefahrenbereiche
13. Besondere Anforderungen an Rolltreppen und Rollsteige
14. Laderampen
15. Raumabmessungen und Luftraum der Räume, Bewegungsfläche am Arbeitsplatz
16. Pausenräume
17. Schwangere Frauen und stillende Mütter
18. Sanitärräume
19. Räume für die Erste Hilfe
20. Behinderte Arbeitnehmer
21. Arbeitsstätten im Freien (besondere Bestimmungen)
Anhang II Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in bereits genutzten Arbeitsstätten nach Artikel 4 der Richtlinie
1. Vorbemerkung
2. Stabilität und Festigkeit
3. Elektrische Anlagen
4. Fluchtwege und Notausgänge
5. Brandmeldung und -bekämpfung
6. Lüftung umschlossener Arbeitsräume
7. Raumtemperatur
8. Natürliche und künstliche Beleuchtung der Räume
9. Türen und Tore
10. Gefahrenbereiche
11. Pausenräume und Pausenbereiche
12. Schwangere Frauen und stillende Mütter
13. Sanitärräume
14. Mittel für die Erste Hilfe
15. Behinderte Arbeitnehmer
16. Verkehr von Fußgängern und Fahrzeugen
17. Arbeitsstätten im Freien (besondere Bestimmungen)
Über dieses Dokument
HI217704
Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
[i]
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[ 1 ]
ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.
[ 2 ]
ABl. L 229 vom 7. 9. 1977, S. 12.
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