Content Portlet (für Detailseite)


[ 1 ] | Die Beitragsgruppe gilt nur für krankenversicherungspflichtig Beschäftigte. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht zugleich auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. |
[ 2 ] | Nur der Beitragsanteil des Arbeitgebers. |
[ 3 ] | Nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. |
[ 4 ] | Der Arbeitgeberanteil entfällt in der Zeit vom 1.1.2017 bis 31.12.2021. |
[ 5 ] | Nur der Beitragsanteil des Arbeitgebers. |
[ 6 ] | Nur bei weiterbeschäftigten Rentnern, die weiterhin rentenversicherungspflichtig sind, ist die allgemeine Lohnsteuertabelle anzuwenden (z. B. Flexirentner oder Regelaltersrentner, die zur Rentenversicherungspflicht optiert haben). |
[ 7 ] | In Lohnabrechnungsprogrammen wird der steuerpflichtige Arbeitslohn i.d.R. automatisch um den Altersentlastungsbetrag gekürzt. |
[ 8 ] | |
[ 9 ] | § 3 BUrlG, Tarifverträge etc. |