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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes[i]

[ 1 ] | § 2 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 2 ] | Nr. 2 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 3 ] | Aufgehoben durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden bis 31.12.2020. |
[ 4 ] | Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 5 ] | Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 6 ] | Eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 7 ] | § 7a geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 8 ] | § 7b eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 9 ] | § 7c eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 10 ] | Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 11 ] | Anzuwenden bis 28.02.2021. |
[ 12 ] | Anzuwenden bis 28.02.2021. |
[ 13 ] | Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 14 ] | § 13 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2020. |
[ 15 ] | § 17 eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden vom 01.01.2021 bis 31.07.2021. |