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Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19[i]

[ 1 ] | Eingefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden ab 19.03.2022. |
[ 2 ] | Nr. 3 geändert durch Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung. Aufgehoben durch Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden vom 15.01.2022 bis 18.03.2022. |
[ 3 ] | Eingefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden ab 19.03.2022. |
[ 4 ] | Nr. 5 geändert durch Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung. Aufgehoben durch Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden vom 15.01.2022 bis 18.03.2022. |
[ 5 ] | Eingefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden ab 19.03.2022. |
[ 6 ] | Nr. 7 aufgehoben durch Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden bis 18.03.2022. |
[ 7 ] | Abschnitt 2 aufgehoben durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Anzuwenden bis 23.11.2021. |
[ 8 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 9 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 10 ] | Angefügt durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 11 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 12 ] | Angefügt durch Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden ab 12.12.2021. |
[ 13 ] | Angefügt durch Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden ab 12.12.2021. |
[ 14 ] | Angefügt durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 15 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 16 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 17 ] | Abs. 2 geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Anzuwenden vom 19.03.2022 bis 30.09.2022. |
[ 18 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 19 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 20 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |
[ 21 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Geänderte Zählung anzuwenden ab 24.11.2021. |