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Gliederung
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Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
§ 1 Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
§ 2 Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
§ 3 Urlaubsbescheinigung
§ 4 Urlaub für Beamte und Richter
§ 5 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
§ 6 Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 7 Urlaubskassen
§ 8 Anrechnung der Wehrdienstzeit
§ 9 Geltungsdauer der Verordnung
Gesetzesstand
HI1334164
Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
[i]
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