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HI12350588
Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen i.d.F. vom 21.11.2018[i]

[ 1 ] | [Hier nicht im Volltext wiedergegeben.]. |
[ 2 ] | Übergangsvorschrift bis 31.10.2020. |
[ 3 ] | Stundenaufzeichnungen sind u. a. erforderlich für den Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung zur Überprüfbarkeit von Entscheidungen des Arbeitgebers über die Versicherungsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung (vgl. B 4), von beitragsrechtlichen Beurteilungen zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen und der Anwendung des Entstehungsprinzips bei allgemein verbindlichen Tarifverträgen. |