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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb[i]

[ 1 ] | § 1 geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 2 ] | § 2 geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 3 ] | § 5 geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 4 ] | § 5a geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 5 ] | § 5b eingefügt durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 6 ] | § 5c eingefügt durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 7 ] | Abs. 2 geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 8 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 9 ] | § 7a eingefügt durch Gesetz für faire Verbraucherverträge. Anzuwenden ab 01.10.2021. |
[ 10 ] | Abs. 3 geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 01.12.2021. |
[ 11 ] | Abs. 4 geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 12 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 13 ] | § 8a eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze. Anzuwenden ab 27.11.2020. |
[ 14 ] | § 8b eingefügt durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 15 ] | § 8c eingefügt durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 16 ] | § 9 geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 17 ] | Abs. 1 geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 18 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 19 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 20 ] | Abs. 1 aufgehoben durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden bis 01.12.2020. |
[ 21 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Geänderte Zählung anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 22 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Geänderte Zählung anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 23 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Geänderte Zählung anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 24 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Geänderte Zählung anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 25 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 26 ] | § 13 geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 27 ] | § 13a eingefügt durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 28 ] | § 14 geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 29 ] | Abs. 4 angefügt durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 30 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 02.12.2020. |
[ 31 ] | § 15a eingefügt durch Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Anzuwenden ab 01.12.2020. |
[ 32 ] | § 17 aufgehoben durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Anzuwenden bis 25.04.2019. |
[ 33 ] | § 18 aufgehoben durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Anzuwenden bis 25.04.2019. |
[ 34 ] | § 19 geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 35 ] | § 19 aufgehoben durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Anzuwenden bis 25.04.2019. |
[ 36 ] | § 20 geändert durch Gesetz für faire Verbraucherverträge. Anzuwenden ab 01.10.2021. |
[ 37 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |
[ 38 ] | Anhang geändert durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Anzuwenden ab 28.05.2022. |