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Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat[i]

[ 1 ] | Geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30.07.2009. Anzuwenden ab 01.09.2009. |
[ 2 ] | Nr. 5 geändert durch Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts. Anzuwenden ab 18.08.2006. |
[ 3 ] | Geändert durch Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015. Anzuwenden ab 01.05.2015. |
[ 4 ] | Gestrichen durch Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011. Anzuwenden bis 31.03.2012. |
[ 5 ] | Gestrichen durch Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011. Anzuwenden bis 31.03.2012. |
[ 6 ] | § 13 gilt bereits ab 28. Mai 2004. |
[ 7 ] | § 15 aufgehoben durch Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015. Anzuwenden bis 30.04.2015. |