Content Portlet (für Detailseite)

Gliederung
Gesetzesstand
HI1015620
Gesetz über Europäische Betriebsräte[i]

[ 1 ] | ehemals § 32. |
[ 2 ] | ehemals § 33. |
[ 3 ] | ehemals § 34. |
[ 4 ] | § 41a eingefügt durch Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 17.07.2017. Anzuwenden ab 10.10.2017. |
[ 5 ] | § 41b eingefügt durch Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Anzuwenden vom 01.03.2020 bis 30.06.2021. |