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Gliederung
Zitiervorschlag
HI1769423
Künstlersozialabgabe, Abgabeverpflichtung[i]

[ 1 ] | Als gelegentlich gilt ein Jahres-Gesamtbetrag von weniger als 450 EUR/netto an Honorarzahlungen. Die Grenze gilt nicht für die klassischen/typischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG, hier: Nr. 2). |
[ 2 ] | Ca. 3 Aufträge pro Jahr; in Einzelfällen kann aber bspw. auch eine einzige Veranstaltung genügen. Diese Regelung hat Vorrang vor der 450-EUR-Regelung. |