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Gliederung
X
Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
§§ 1 - 3 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für die elektronische Kommunikation
§ 1 Elektronische Kommunikation und Datenübermittlung
§ 2 Nutzung des Portals
§ 3 Nutzung der amtlichen Schnittstelle
§§ 4 - 9 Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die elektronische Kommunikation
§ 4 Pflichten der mitteilungspflichtigen Behörden
§ 5 Abfrage von Daten durch Auftraggeber
§ 6 Auskunftserteilung an amtliche Verzeichnisstellen
§ 7 Elektronische Kommunikation mit Unternehmen
§ 8 Antrag auf Selbstauskunft; Gebühr
§ 9 Anforderung ergänzender Informationen durch Auftraggeber
§§ 10 - 11 Abschnitt 3 Selbstreinigung
§ 10 Mitteilung eines Unternehmens zu Selbstreinigungsmaßnahmen
§ 11 Anforderungen an vorzulegende Gutachten und Unterlagen zur Bewertung einer Selbstreinigung
§§ 12 - 13 Abschnitt 4 Datenschutz und Protokollierung
§ 12 Datenschutz
§ 13 Protokollierung
§§ 14 - 15 Abschnitt 5 Bekanntmachungen, Inkrafttreten
§ 14 Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation
§ 15 Inkrafttreten
Gesetzesstand
HI14439126
Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
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