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Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung[i]

[ 1 ] | Gestrichen durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden bis 17.07.2019. |
[ 2 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 3 ] | Abs. 2 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 4 ] | Abs. 3 eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 5 ] | Geändert durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.04.2021. |
[ 6 ] | Angefügt durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.04.2021. |
[ 7 ] | Buchst. c) angefügt durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.04.2021. |
[ 8 ] | Gestrichen durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden bis 31.12.2020. |
[ 9 ] | Geändert durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 10 ] | Nr. 6 angefügt durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 11 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 12 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 13 ] | Abs. 1 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 14 ] | Geändert durch Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Anzuwenden ab 01.03.2020. |
[ 15 ] | Geändert durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.04.2021. |
[ 16 ] | Geändert durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.04.2021. |
[ 17 ] | Buchst. c) angefügt durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.04.2021. |
[ 18 ] | Geändert durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 19 ] | Geändert durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 20 ] | Nr. 9 angefügt durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 21 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.04.2017. |
[ 22 ] | Abs. 2 eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 23 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 24 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 25 ] | Angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 26 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 27 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 28 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 29 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 30 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 31 ] | Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 24.06.2020. |
[ 32 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 33 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 34 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 35 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 36 ] | Eingefügt durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 37 ] | Nr. 12 eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 38 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 39 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 40 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 41 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 42 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 43 ] | Nr. 17 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 44 ] | Nr. 18 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 45 ] | Nr. 19 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 46 ] | Nr. 20 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 47 ] | Nr. 10 angefügt durch Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen. Anzuwenden ab 01.07.2017. |
[ 48 ] | Nr. 11 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 49 ] | Abs. 3 angefügt durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 50 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 51 ] | Abs. 1 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 52 ] | Abs. 2 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 53 ] | Abs. 3 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 54 ] | Abs. 6 angefügt durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 55 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 56 ] | Abs. 1 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 57 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 58 ] | Eingefügt durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 59 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 60 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 61 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 62 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 63 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 64 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 65 ] | Abs. 1 eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 66 ] | Abs. 2 eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 67 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 68 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 69 ] | Abs. 3 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 70 ] | Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 24.06.2020. |
[ 71 ] | Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 24.06.2020. |
[ 72 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 73 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 74 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 75 ] | Abs. 5 geändert durch Arbeitsschutzkontrollgesetz. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 76 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 77 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 78 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 79 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 80 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 81 ] | Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Erneut geändert, vormals geändert durch "Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)". Anzuwenden ab 24.06.2020. |
[ 82 ] | § 5a eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 83 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 84 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 85 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 86 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 87 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 88 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 89 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 90 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 91 ] | Abs. 2 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 92 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 93 ] | Abs. 3 eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 94 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 95 ] | Nr. 7 eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 96 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 97 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 98 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 99 ] | Eingefügt durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 100 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 101 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 102 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 103 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 104 ] | Nr. 14 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 105 ] | Nr. 15 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 106 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 107 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 108 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 109 ] | Abs. 6 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 110 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 111 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 112 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 113 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 114 ] | § 7 geändert durch Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020. Anzuwenden ab 02.04.2021. |
[ 115 ] | Geändert durch Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien. Anzuwenden ab 01.12.2021. |
[ 116 ] | Geändert durch Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien. Anzuwenden ab 01.12.2021. |
[ 117 ] | Buchst. a) aufgehoben durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden bis 09.03.2017. |
[ 118 ] | Buchst. b) aufgehoben durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden bis 09.03.2017. |
[ 119 ] | Buchst. c) aufgehoben durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden bis 09.03.2017. |
[ 120 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 121 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 122 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 123 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 124 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 125 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 126 ] | Nr. 6 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 127 ] | Nr. 7 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 128 ] | Abs. 3 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 129 ] | Abs. 4 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 130 ] | Abs. 5 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 131 ] | Gestrichen durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden bis 09.03.2017. |
[ 132 ] | Abs. 6 geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 133 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 134 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Geänderte Zählung anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 135 ] | Abs. 9 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 136 ] | § 9 geändert durch Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze. Aufgehoben durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden vom 18.03.2005 bis 09.03.2017. |
[ 137 ] | Geändert durch Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Anzuwenden ab 01.03.2020. |
[ 138 ] | Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 24.06.2020. |
[ 139 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 140 ] | Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 24.06.2020. |
[ 141 ] | Nr. 1 geändert durch Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze. Aufgehoben durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden vom 18.03.2005 bis 09.03.2017. |
[ 142 ] | Eingefügt durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 143 ] | Nr. 4 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 144 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 145 ] | Abs. 5 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 146 ] | Geändert durch Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 18.12.2019. |
[ 147 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 148 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 149 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 150 ] | Abs. 3 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 151 ] | § 14a eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 152 ] | § 14b eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 153 ] | § 14c eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 154 ] | § 16 geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 155 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 156 ] | Gestrichen durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden bis 25.11.2019. |
[ 157 ] | Geändert durch Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU). Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 158 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 159 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 160 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 161 ] | Nr. 1 aufgehoben durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden bis 09.03.2017. |
[ 162 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 163 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 164 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 165 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 166 ] | Eingefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 167 ] | Geändert durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 168 ] | Nr. 5 angefügt durch Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Anzuwenden ab 26.06.2017. |
[ 169 ] | Nr. 6 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 170 ] | Nr. 7 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 171 ] | Nr. 8 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 172 ] | Nr. 9 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 173 ] | Nr. 10 angefügt durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Anzuwenden ab 18.07.2019. |
[ 174 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 175 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 176 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 177 ] | Geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679. Anzuwenden ab 26.11.2019. |
[ 178 ] | § 19 geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 179 ] | Geändert durch Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.07.2021. |
[ 180 ] | Geändert durch Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.07.2021. |
[ 181 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 182 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 183 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 184 ] | Geändert durch Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.04.2017. |
[ 185 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 186 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 187 ] | Anzuwenden bis 31.05.2022. |
[ 188 ] | Anzuwenden bis 31.05.2022. |
[ 189 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 190 ] | Geändert durch Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Anzuwenden ab 10.03.2017. |
[ 191 ] | Anzuwenden bis 31.05.2022. |