Belegärzte, die zusätzlich Rufbereitschaft fürs Krankenhaus leisten, gelten sozialversicherungsrechtlich schnell als Beschäftigte. Ein Urteil des BSG zeigt, dass Dienstpläne, kurze Einsatzfristen und Festhonorare ohne Unternehmerrisiko klar gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf zur geplanten "Steuerreform" veröffentlicht. Ein Großteil der geplanten Änderungen wirkt sich auf den Lohnsteuerabzug aus.
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