Die Finanzverwaltung hat bereits das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2026 veröffentlicht. Zunächst sind aber die (nahezu identischen) Bescheinigungen für 2025 auszustellen. Dazu kann es bei ausscheidenden Beschäftigten bereits vor dem Jahreswechsel kommen. Die Finanzverwaltung hat eine neue Anleitung mit einigen Neuerungen bekannt gegeben, die für beide Jahre gilt.
Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der gegenüber seinem Vorgesetzen handgreiflich wurde, war rechtmäßig. Eine Abmahnung war entbehrlich, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
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