Was kürzlich zahlreiche Beschäftigte bei dem Stromausfall in Berlin erlebt haben, wirft grundsätzliche Fragen auf: Was gilt arbeitsrechtlich, wenn Strom, IT oder Kommunikation am aktuellen Arbeitsort ausfallen? Wann darf der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsort anordnen und worauf ist beim Arbeiten aus öffentlichen Anlaufstellen mit Blick auf Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse zu achten?
In der Sozialversicherung werden immer mehr Datenaustauschverfahren digitalisiert. Das komplette Meldeverfahren für Meldungen nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) läuft elektronisch. Das EEL-Verfahren (Datenaustausch Entgeltersatzleistungen) ermöglicht eine digitale Übermittlung der Daten, die für die Gewährung von Entgeltersatzleistungen erforderlich sind. In beiden Verfahren ergeben sich seit dem Jahreswechsel Änderungen.
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