Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Bei der Antragstellung für 2026 sind einige Änderungen zu beachten.
Künstliche Intelligenz könnte den Arbeitsmarkt umwälzen wie kaum ein Ereignis zuvor. Wie und in welchem Ausmaß genau, gleicht zwar einem Blick in die Glaskugel – doch es lassen sich bereits erste Trends beobachten.
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