Bislang konnte nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgen. Jetzt ist die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit geplant, die in dieselbe Richtung geht. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2028 in Kraft.
Die Inanspruchnahme von Pauschalsteuern und Steuerbefreiungen hängt häufig davon ab, dass der Arbeitgeber etwas drauflegt. Dieses sog. Zusätzlichkeitskriterium führt aber immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten und Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit sogenannten Vergütungsoptimierungsmodellen. Vieles hat inzwischen der Gesetzgeber geregelt.
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