Massenentlassungen sind oft das letzte Mittel in schwierigen Situationen – und unterliegen weiterhin strengen Anforderungen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in zwei aktuellen Urteilen entschieden.
Liegt eine abhängige Beschäftigung vor, besteht in allen Sozialversicherungszweigen grundsätzlich Versicherungspflicht. In manchen Fällen ist es jedoch schwierig festzulegen, ob der Erwerbsstatus der betroffenen Person als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist. Mit einem Referentenentwurf, der noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, soll es nun leichter werden, den sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus zu bestimmen.
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