Laut Beschluss des Bundeskabinetts wird der derzeitige gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro bis zum Jahr 2027 in zwei Schritten auf 14,60 Euro angehoben. Im Zuge dieser Anpassungen verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.
Die Finanzverwaltung hat die vorläufigen Tabellen und Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 bekannt gemacht. Diese berücksichtigen unter anderem Anpassungen beim Grundfreibetrag, beim Kinderfreibetrag sowie Änderungen bei der Vorsorgepauschale und den Sozialversicherungsbeiträgen.
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