Noch nie haben so viele Beschäftigte in Teilzeit gearbeitet wie 2025, zeigen die Zahlen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Teilzeitquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 39,9 Prozent. Unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber dem Wunsch nach Teilzeit nachkommen muss – und wann er ihn ablehnen darf.
Ein Arbeitgeber verweigerte einem Mitarbeiter eine jährliche Sonderzahlung. Der Grund waren zahlreiche Fehltage, die der Mitarbeiter aufgrund der Teilnahme an Streiks angesammelt hatte. Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage zur Kürzung der Sonderleistung berechtigen, entschied das LAG Nürnberg.
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