Homeoffice ist längst zum festen Bestandteil der Arbeitswelt geworden. Die Erstattung der dabei entstehenden Kosten ist jedoch nicht immer steuerlich frei. Ein Überblick.
Ein Arbeitgeber durfte einem Arbeitnehmer kurz vor Antritt des zweiten Abschnitts seiner Elternzeit nicht kündigen. Der besondere Kündigungsschutz gilt nicht nur vor dem Beginn der ersten Phase der Elternzeit, sondern auch vor dem Start jedes weiteren Abschnitts, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
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