Die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende erhöht sich entsprechend der Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes jährlich. Azubis, die 2026 mit der Ausbildung beginnen, müssen einen Mindestlohn von monatlich 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr erhalten.
Der Bundesrat hat am 21. November 2025 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 zugestimmt. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße beträgt ab 1. Januar 2026 3.955 Euro monatlich. Nachfolgend die weiteren Werte im Überblick.
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