Die Kündigung eines Mitarbeiters, der eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt bei seinem Arbeitgeber eingereicht hatte, war rechtmäßig. Das entschied das LAG Hamm.
Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege soll sich in den kommenden Jahren in zwei Schritten erhöhen. Auf diese Empfehlung hat sich die Pflegekommission geeinigt.
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