Das Bundeskabinett hat am 19. November 2025 den Rentenversicherungsbericht 2025 beschlossen. Gute Nachricht: Der Beitragssatz bleibt bis 2027 stabil. Grund dafür ist die positive Entwicklung der Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch die Rentenbezüge sollen in den kommenden Jahren weiter steigen.
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1. Januar 2026 von monatlich 556,01 Euro auf 603,01 Euro. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.
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