Ist es zulässig, dass kirchliche Arbeitgeber Beschäftigten allein aufgrund ihres Austritts aus der katholischen Kirche kündigen? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein katholischer Arbeitgeber einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht allein aus dem Grund kündigen durfte, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.
Noch nie haben so viele Beschäftigte in Teilzeit gearbeitet wie 2025, zeigen die Zahlen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Teilzeitquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 39,9 Prozent. Unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber dem Wunsch nach Teilzeit nachkommen muss – und wann er ihn ablehnen darf.
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