Kürzlich forderte ein Arbeitnehmer ein neues Arbeitszeugnis, welches das Ermittlungsverfahren gegen ihn nicht erwähnt. Ohne Erfolg, denn das Arbeitsgericht Siegburg entschied, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht ändern muss. Ein Überblick, wann Beschäftigte Anspruch auf Zeugnisberichtigung haben.
Die permanente Überwachung des Arbeitsplatzes über einen längeren Zeitraum war unzulässig und verletzte einen Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Das LAG Hamm sprach ihm aus diesem Grund einen hohen Schadensersatz zu.
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