In der Sozialversicherung werden immer mehr Datenaustauschverfahren digitalisiert. Das komplette Meldeverfahren für Meldungen nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) läuft elektronisch. Das EEL-Verfahren (Datenaustausch Entgeltersatzleistungen) ermöglicht eine digitale Übermittlung der Daten, die für die Gewährung von Entgeltersatzleistungen erforderlich sind. In beiden Verfahren ergeben sich seit dem Jahreswechsel Änderungen.
Ein Sicherheitsmitarbeiter erlitt während einer körperlichen Auseinandersetzung einen plötzlichen Herztod. Das war ein Arbeitsunfall, so das SG Dortmund, weswegen die hinterbliebene Frau des Mannes entsprechende Sozialleistungen bekommt.
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