Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei - ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung. Schwieriger ist die Erstattung privat getragener Stromkosten. Die Verwaltung hat nun zu allen Fallgruppen einen überarbeiteten Erlass herausgegeben. Neu ab 2026 ist vor allem eine Strompreispauschale für das Aufladen des Dienstwagens zu Hause.
Es gibt viele Anlässe, um Mitarbeitenden und Geschäftsfreunden ein Geschenk als Anerkennung zukommen zu lassen. Das Lohnsteuerrecht eröffnet dabei zahlreiche Möglichkeiten für eine steuergünstige Gestaltung, insbesondere bei Sachgeschenken.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2025 und 2026
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