Der Bundesrat hat am 21. November 2025 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 zugestimmt. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße beträgt ab 1. Januar 2026 3.955 Euro monatlich. Nachfolgend die weiteren Werte im Überblick.
Zwischen einem Arbeitnehmer und seiner Vorgesetzten kam es zum Streit. Dabei fiel eine türkische Äußerung, die die Vorgesetzte als Beleidigung auffasste. Eine Kritik an der Schichtführung, auch wenn sie vulgär ausfiel, rechtfertigte die Kündigung nicht, entschied das LAG Düsseldorf.
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