Der geldwerte Vorteil aus unentgeltlichen oder verbilligten Flügen muss von den Arbeitnehmenden versteuert werden. Gewähren Luftfahrtunternehmen oder Reisebüros ihren Mitarbeitenden verbilligte Flüge oder Freiflüge, gelten besondere Bewertungsvorschriften. Diese wurden für die Jahre 2026 und 2027 geändert.
Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern zu zahlen, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen. Im Jahr 2026 gilt der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent. Eine Verordnung zur Abänderung wurde dieses Jahr nicht erlassen.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026
Ihre schnelle Hilfe bei komplexen Fragen zur Entgeltabrechnung: Unsere verschiedenen praktischen Rechner und Entscheidungshilfen.
Anträge, Checklisten, FAQs, Formulare, Vertragsmuster und vieles mehr – hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Arbeit brauchen.
Von A wie Abfindung bis Z wie Zinsen – unsere große Wissenssammlung liefert Ihnen sogar noch die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
Das kompakte Update für alle Neugierigen und Wissenshungrigen: Unsere kostenfreien Webinare zu aktuellen Arbeitgeberthemen.