Mitte August 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 beschlossen und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Darin enthalten: Anpassungen an aktuelle Urteile, Bürokratieabbau und mehr Digitalisierung.
Bei der Beschäftigung von schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen müssen Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz beachten. Es enthält unter anderem Vorgaben zu Beschäftigungsverboten.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026
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