Die Bundesregierung hat sich Anfang Juli 2026 auf ein "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" verständigt. Es besteht aus 34 Punkten, zu denen zahlreiche (lohn-)steuerliche Änderungen gehören. Die gesetzliche Umsetzung wird noch im Jahr 2026 angestrebt.
Während eines Zwischenpraktikums unterliegen Studierende der Unfallversicherungspflicht, selbst wenn sie in den anderen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei sind. Die Meldepflicht ist davon abhängig, ob ein Entgelt gezahlt wird.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026
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