Wer beim vom Arbeitgeber bezahlten Massagetermin auf verschüttetem Massageöl ausrutscht, ist nicht unfallversichert. Das Sozialgericht München bestätigte, dass Entspannung auch dann eigenwirtschaftlich bleibt, wenn der Arbeitgeber sie finanziert.
Ein für eine einzelne Filmszene engagierter Stuntman ist selbstständig tätig und damit nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sofern er aufgrund betrieblicher Investitionen im Vorfeld des Einsatzes ein relevantes unternehmerisches Risiko trägt. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil entschieden.
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