Angestellte Masseurinnen und Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Wer sonst an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf – und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber dies anordnen darf.
Der Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag – doch manche Arbeitgeber zahlen dennoch Feiertagszuschläge. Entsteht daraus eine betriebliche Übung? Ein Überblick zu Irrtümern und deren Folgen.
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