Nach der Kündigung eines Mitarbeiters stellte der Arbeitgeber ihn während der laufenden Kündigungsfrist frei und forderte den Dienstwagen zurück. Das LAG Niedersachsen verpflichtete ihn zur Zahlung einer Entschädigung. Grund war eine unwirksame Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag.
Die Abmahnung eines Mitglieds der Verdi-Gruppe an der Universität Berlin war nicht rechtmäßig. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden. Anlass für die Abmahnung war ein arbeitgeberkritischer Aufruf der Verdi-Betriebsgruppe im Internet.
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