Die Regierungskoalition plant Neuerungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Die zulässige Gesamtdauer von befristeten Arbeitsverhältnissen soll auf 48 Monate verdoppelt werden. Damit könnten befristete Verträge bis zu sechsmal verlängert werden. Auch auf die Schriftform soll künftig verzichtet werden. Was sonst noch geplant ist und welche Voraussetzungen Arbeitgeber bei Befristungen beachten müssen.
Freiwillige Sonderzahlungen gehören nicht zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Deshalb ist es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unschädlich, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige zusätzliche Leistung auf eine andere freiwillige Arbeitgeberleistung anrechnet oder ihr eine andere Zweckbestimmung gibt.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026
Ihre schnelle Hilfe bei komplexen Fragen zur Entgeltabrechnung: Unsere verschiedenen praktischen Rechner und Entscheidungshilfen.
Anträge, Checklisten, FAQs, Formulare, Vertragsmuster und vieles mehr – hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Arbeit brauchen.
Von A wie Abfindung bis Z wie Zinsen – unsere große Wissenssammlung liefert Ihnen sogar noch die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
Das kompakte Update für alle Neugierigen und Wissenshungrigen: Unsere kostenfreien Webinare zu aktuellen Arbeitgeberthemen.