Die Entfernungspauschale wird ab 2026 voraussichtlich bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent angehoben. Das hat nicht nur Bedeutung für die Steuererklärung, sondern auch im Lohnsteuerverfahren auf Arbeitgeberseite.
Ein Arbeitgeber, der im Arbeitszeugnis eines Sozialarbeiters als Kündigungsgrund ein laufendes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie angab, muss dies nicht berichtigen. Dies sei in diesem Fall zum Schutz der Kinder zulässig, entschied das Arbeitsgericht Siegburg.
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