Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern zu zahlen, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen. Im Jahr 2026 gilt der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent. Eine Verordnung zur Abänderung wurde dieses Jahr nicht erlassen.
Was kürzlich zahlreiche Beschäftigte bei dem Stromausfall in Berlin erlebt haben, wirft grundsätzliche Fragen auf: Was gilt arbeitsrechtlich, wenn Strom, IT oder Kommunikation am aktuellen Arbeitsort ausfallen? Wann darf der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsort anordnen und worauf ist beim Arbeiten aus öffentlichen Anlaufstellen mit Blick auf Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse zu achten?
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026
Ihre schnelle Hilfe bei komplexen Fragen zur Entgeltabrechnung: Unsere verschiedenen praktischen Rechner und Entscheidungshilfen.
Anträge, Checklisten, FAQs, Formulare, Vertragsmuster und vieles mehr – hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Arbeit brauchen.
Von A wie Abfindung bis Z wie Zinsen – unsere große Wissenssammlung liefert Ihnen sogar noch die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
Das kompakte Update für alle Neugierigen und Wissenshungrigen: Unsere kostenfreien Webinare zu aktuellen Arbeitgeberthemen.