Das Bundesarbeitsgericht nahm kürzlich zu zwei Fragestellungen in Zusammenhang mit Probezeitenvereinbarungen in befristeten Arbeitsverträgen Stellung. Zum einen ging es um die zulässige Höchstdauer einer Probezeit und zum anderen um die Rechtsfolge einer unzulässig langen Probezeit.
Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar auf 13,90 Euro. In einer zweiten Stufe wird er 2027 auf 14,60 Euro angehoben.
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