Verstößt eine Tarifnorm gegen das Diskriminierungsverbot nach § 4 Abs. 2 TzBfG, ist sie nichtig. Ein benachteiligter Arbeitnehmer kann Gleichbehandlung mit unbefristet Beschäftigten verlangen, ohne dass die Tarifparteien die Norm vorher korrigieren müssen, entschied das BAG.
Arbeitnehmende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arbeitnehmende mit Kindern eine kinderzahlabhängige Beitragsentlastung. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält Änderungen beim Nachweisverfahren von steuerlich nicht erfassten Kindern.
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