Durch die Überlassung eines Firmenwagens an einen Arbeitnehmer erfüllt ein Arbeitgeber den Mindestlohnanspruch nicht. Das hat das Bundessozialgericht festgestellt und einen Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlich zu bereits hierauf gezahlten Sozialbeiträgen noch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Das Hessische Landessozialgericht entschied, dass ein 15-jähriger Fußballspieler als Beschäftigter eines Bundesligavereins gilt. Trotz seines Alters und eines möglichen Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz bleibt damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bestehen.
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