Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar auf 13,90 Euro. In einer zweiten Stufe wird er 2027 auf 14,60 Euro angehoben.
Viele Jahre lang war die Kennzeichnung der Rechtskreise Ost und West in den Meldungen und Beitragsnachweisungen vorzunehmen. Nachdem diese Pflicht bei den Meldungen bereits zum 31. Dezember 2024 entfallen ist, fällt ab dem 1. Januar 2026 auch die Rechtskreiskennzeichnung in den Beitragsnachweisen weg.
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