Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1. Januar 2026 von monatlich 556,01 Euro auf 603,01 Euro. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.
Der HR-Softwaremarkt bleibt herausfordernd – dennoch zeigen sich die Anbieter zunehmend zufrieden mit der Geschäftsentwicklung und blicken zuversichtlich in die Zukunft. Das zeigt eine aktuelle Befragung.
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