Der HR-Softwaremarkt bleibt herausfordernd – dennoch zeigen sich die Anbieter zunehmend zufrieden mit der Geschäftsentwicklung und blicken zuversichtlich in die Zukunft. Das zeigt eine aktuelle Befragung.
Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Bei der Antragstellung für 2026 sind einige Änderungen zu beachten.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2025 und 2026
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