Zum 1. Januar 2026 werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) erhöht, sofern der Bundesrat am 21. November 2025 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 passieren lässt. Die allgemeine JAEG steigt dann zum Jahreswechsel auf 77.400 Euro, die besondere JAEG auf 69.750 Euro. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen und Besonderheiten ergeben.
Beschäftigte ohne erste Tätigkeitsstätte können für Tätigkeiten außerhalb ihrer Wohnung Reisekosten geltend machen. Liegt ein sogenannter Arbeitgeber-Sammelpunkt vor, gilt dies jedoch nur für die Entfernungspauschale. Wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt und damit ein steuerfreier Fahrtkostenersatz ausgeschlossen ist, ist oft strittig.
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