Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeitende abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Ab 2026 gelten geänderte Werte. Zusätzliche Voraussetzungen sind bei Zuschüssen, Essensmarken und der Gestellung von Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten zu beachten.
Die Bundesregierung hat bis zum Jahresende 2025 bereits zahlreiche Vorhaben zur Lohnsteuer und anderen steuerlichen Bereichen abgeschlossen. Viele Änderungen sind bereits bis zum Jahresbeginn 2026 in Kraft.
Fälligkeiten & Co.: Ihre Termine für 2026
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