Nebenjobs oder Praktika sind nicht nur für deutsche Studierende interessant. Auch Kommilitonen aus dem Ausland arbeiten gerne nebenbei oder leisten ein Praktikum ab. Für ihre Arbeitgeber gilt es, Besonderheiten bei den sozialversicherungsrechtlichen Regeln zu beachten.
Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung steigt auf 355 Euro, der Wert für Unterkunft auf 289 Euro. Der Bundesrat hat der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 16. Oktober 2026 zugestimmt.
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