Auch wenn der Betriebsrat in Unternehmen häufig über Abmahnungen von Mitarbeitenden informiert wird: umfassende Mitbestimmungsrechte wie bei der Kündigung hat das Gremium bei der Abmahnung grundsätzlich nicht. Ein Überblick darüber, wann der Arbeitgeber den Betriebsrat bei Abmahnungen informieren muss.
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist gemäß § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam, wenn sie vor Ablauf der einwöchigen Stellungnahmefrist ausgesprochen wird und die Schwerbehindertenvertretung bis dahin keine Stellungnahme abgegeben hat. Laut BAG genügt es nicht, wenn die SBV die geplante Kündigung nur zur Kenntnis nimmt – ohne sich dazu zu äußern.
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