[ 1 ]
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[ 10 ]

Das BAG hat bislang nicht entschieden, wie oft der Arbeitgeber sein Erklärungsverhalten wiederholen muss; zweifelhaft erscheint es, die Grundsätze für jährliche Sonderzahlungen (3-malige Wiederholung) zu übertragen, vielmehr wird ein längerer Lohnzahlungszeitraum von 6–12 Monaten zu fordern sein.

[ 11 ]

§ 40 Abs. 3 Satz 2 EStG.

[ 12 ]
[ 13 ]
[ 14 ]

§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBV, i. d. F. des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes.

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[ 17 ]

Neu eingeführt ab 1.1.2020 mit § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

[ 18 ]
[ 19 ]
[ 20 ]

§ 37a EStG.

[ 21 ]
[ 22 ]

§ 40 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG,