[ 1 ]

Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen, weitere s. www.hochschulkompass.de.

[ 2 ]

Fachschulen, Berufsfachschulen, Höhere Fachschulen und Höhere Berufsfachschulen.

[ 3 ]
[ 4 ]

Beitragssatz seit 1.1.2025: 3,6 %; bei keinen Kindern 4,2 % (3,6 % + Beitragszuschlag von 0,6 %);Verminderung des Beitragssatzes für das 2. bis 5. Kind um je 0,25 %.

[ 5 ]

Weisen Sie den Studenten darauf hin, dass er bei der Angabe "Nebenarbeitgeber" (Abrechnung mit Steuerklasse VI) zwingend eine Steuererklärung abgeben muss.

[ 6 ]

S. Beginn der Beschäftigung, geringfügig entlohnt Beschäftigter.

[ 7 ]

Ob sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist für die Lohnsteuerpauschalierung unwichtig,

s. Beginn der Beschäftigung, kurzfristig Beschäftigter.

[ 8 ]