[ 1 ] |
Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen, weitere s. www.hochschulkompass.de. |
[ 2 ] |
Fachschulen, Berufsfachschulen, Höhere Fachschulen und Höhere Berufsfachschulen. |
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[ 4 ] |
Beitragssatz seit 1.1.2025: 3,6 %; bei keinen Kindern 4,2 % (3,6 % + Beitragszuschlag von 0,6 %);Verminderung des Beitragssatzes für das 2. bis 5. Kind um je 0,25 %. |
[ 5 ] |
Weisen Sie den Studenten darauf hin, dass er bei der Angabe "Nebenarbeitgeber" (Abrechnung mit Steuerklasse VI) zwingend eine Steuererklärung abgeben muss. |
[ 6 ] |
S. Beginn der Beschäftigung, geringfügig entlohnt Beschäftigter. |
[ 7 ] |
Ob sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist für die Lohnsteuerpauschalierung unwichtig, |
[ 8 ] |