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Als nicht berufsmäßig gelten Beschäftigungsverhältnisse insbesondere dann, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. |
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S. Aushilfe, Zustimmungserklärung zur Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs und Antrag auf Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs für Aushilfen. |
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