[ 1 ]

Als nicht berufsmäßig gelten Beschäftigungsverhältnisse insbesondere dann, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

[ 2 ]
[ 3 ]
[ 4 ]

S. Aushilfe, Zustimmungserklärung zur Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs und Antrag auf Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs für Aushilfen.

[ 5 ]
[ 6 ]

§ 3 BUrlG, Tarifverträge etc.; kurzfristig Beschäftigte erfüllen häufig nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Dann steht ihnen jedoch ein Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1b BUrlG zu.