[ 1 ]

§ 7d Abs. 1 Satz 2 SGB IV.

[ 2 ]

§ 7 Abs. 1a SGB IV.

[ 3 ]

Insbesondere kann der vertragliche und gesetzliche Urlaubsanspruch für die Freistellungsphase auf Null gekürzt werden, da der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch keine Arbeitsleistung erbringt; vgl. BAG, Urteil v. 19.3.2019, 9 AZR 406/17.

[ 4 ]

§ 7 SGB IV.

[ 5 ]

§ 3 ArbZG.

[ 6 ]

§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG.

[ 7 ]

Sollte es in diesem Modell kein Langzeitkonto geben, müssen wiederum die sozialversicherungsrechtlichen Folgen beachtet werden.

[ 8 ]

§ 9a TzBfG,

Eine Voraussetzung ist jedoch u. a., dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

[ 9 ]

Die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen sind daher zu beachten.

[ 10 ]

§ 28 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – TVöD.

[ 11 ]

§ 7e SGB IV.

[ 12 ]

V. 21.12.2008, BGBl. 2008 I S. 2940.

[ 13 ]

§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG,

Zudem kommen die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG zur Lage der Arbeitszeit und zur vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit in Betracht.

[ 14 ]
[ 15 ]

§ 3 Nr. 63 Satz 4 EStG.

[ 16 ]

§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV.

[ 17 ]

§ 7 Abs. 3 SGB IV.

[ 18 ]

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

[ 19 ]

§ 23b Abs. 1 SGB IV.

[ 20 ]
[ 21 ]
[ 22 ]

§ 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV.