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Insbesondere kann der vertragliche und gesetzliche Urlaubsanspruch für die Freistellungsphase auf Null gekürzt werden, da der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch keine Arbeitsleistung erbringt; vgl. BAG, Urteil v. 19.3.2019, 9 AZR 406/17. |
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Sollte es in diesem Modell kein Langzeitkonto geben, müssen wiederum die sozialversicherungsrechtlichen Folgen beachtet werden. |
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Eine Voraussetzung ist jedoch u. a., dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. |
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Die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen sind daher zu beachten. |
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§ 28 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – TVöD. |
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[ 12 ] |
V. 21.12.2008, BGBl. 2008 I S. 2940. |
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Zudem kommen die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG zur Lage der Arbeitszeit und zur vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit in Betracht. |
[ 14 ] |
S. Arbeitszeitkonto. |
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S. Arbeitszeitkonto. |
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