[ 1 ]
[ 2 ]
[ 3 ]

Insbesondere kann der vertragliche und gesetzliche Urlaubsanspruch für die Freistellungsphase auf Null gekürzt werden, da der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch keine Arbeitsleistung erbringt; vgl. BAG, Urteil v. 19.3.2019, 9 AZR 406/17.

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[ 7 ]

Sollte es in diesem Modell kein Langzeitkonto geben, müssen wiederum die sozialversicherungsrechtlichen Folgen beachtet werden.

[ 8 ]

§ 9a TzBfG,

Eine Voraussetzung ist jedoch u. a., dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

[ 9 ]

Die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen sind daher zu beachten.

[ 10 ]

§ 28 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – TVöD.

[ 11 ]
[ 12 ]

V. 21.12.2008, BGBl. 2008 I S. 2940.

[ 13 ]

§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG,

Zudem kommen die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG zur Lage der Arbeitszeit und zur vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit in Betracht.

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