[ 1 ]
[ 2 ]
[ 3 ]

Art. 56 f. AEUV.

[ 4 ]

S. dazu unten Abschn. 3.

[ 5 ]
[ 6 ]
[ 7 ]
[ 8 ]

Ausgenommen sind gem. § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG Arbeitsverhältnisse, die in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Abs. 1 SchwarzarbeitsbekämpfungsG liegen.

[ 9 ]

Mehr hierzu s. Sozialversicherung.

[ 10 ]

Ein Überblick über die in einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzten Maßnahmen findet sich unter: https://europa.eu/youreurope/business/human-resources/posted-workers/posting-staff-abroad/index_de.htm.

[ 11 ]

Vgl. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2014/67/EU.

[ 12 ]
[ 13 ]
[ 14 ]

Art. 3 und 8 Rom I-VO.

[ 15 ]
[ 16 ]

§ 2 ArbEntG.

[ 17 ]

Vgl. § 5 i. V. m. § 3 ArbEntG.

[ 18 ]
[ 19 ]

Gem. § 618 BGB, §§ 241 Abs. 2, 242 BGB.

[ 20 ]
[ 21 ]
[ 22 ]
[ 23 ]
[ 24 ]

Dies ist bei einer Dauer von weniger als 1 Monat regelmäßig der Fall.

[ 25 ]
[ 26 ]
[ 27 ]

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts v. 28.6.2023, BGBl I Nr. 172, das Gesetz dient der Umsetzung der Straßenverkehrsrichtlinie (EU/2020/1057) sowie der Durchsetzungsrichtlinie (EU/2014/67) zur Entsenderichtlinie (96/71/EG) und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit (VO 1024/2012) – dabei geht es vor allem um die Einrichtung eines Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung").

[ 28 ]

Beförderungsleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats, der nicht der Sitzstaat des Transportunternehmens/Arbeitgebers ist – Beispiel: Ein französisches Speditionsunternehmen erbringt eine Beförderungsleistung mit Beladung in Hamburg und Entladung in München.

[ 29 ]

Beförderungsleistungen zwischen 2 Mitgliedstaaten unter Durchqueren eines weiteren Mitgliedstaats, wenn in diesem Mitgliedstaat ein Zwischenhalt zur Be- oder Entladung erfolgt – Beispiel: Eine Busfahrt von Österreich nach Belgien mit einem Stopp in Frankfurt, um Reisende aus- oder zusteigen zu lassen,

§ 36 AEntG.

[ 30 ]
[ 31 ]
[ 32 ]

Vgl. EuGH, Urteil v. 15.7.2021, C-152/20; EuGH, Urteil v. 1.12.2020, C-815/18 zur Anwendbarkeit der EU-Entsende-Richtlinie auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor; vgl. zur Abgrenzung EuGH, Urteil v. 19.12.2019, C-16/18 (Dobersberger) zur Nichtanwendbarkeit der EU-Entsende-RL auf den länderübergreifenden Schienenverkehr, wenn die Erbringung von Dienstleistungen in internationalen Zügen (z. B. Bordservice, Reinigungsleistungen oder die Verpflegung der Fahrgäste), wenn die Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil der mit den Dienstleistungen verbundenen Arbeit im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates leisten und ihren Dienst dort antreten bzw. beenden.

[ 33 ]

Vgl. BAG, Urteil v. 28.5.2014, 5 AZR 422/12, zur Anwendung des Equal-Pay-Grundsatzes nach § 8 AÜG beim Einsatz eines Leiharbeitnehmers im Ausland.

[ 34 ]
[ 35 ]

§ 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AEntG.

[ 36 ]

§ 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEntG.

[ 37 ]

§ 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AEntG.

[ 38 ]
[ 39 ]

Vgl. § 2 AEntG.

[ 40 ]

Vgl. § 3 i. V. m. § 5 AEntG.

[ 41 ]

§ 3 AEntG – ausreichend ist nach § 3 Satz 3 AEntG, dass mehrere Tarifverträge zusammen den gesamten Geltungsbereich des AEntG abdecken.

[ 42 ]
[ 43 ]

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEntG.

[ 44 ]

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AEntG.

[ 45 ]

Die tatsächlich im Verordnungsweg erfassten Tarifverträgen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

[ 46 ]

Art. 9 Rom I-VO; vgl. dazu auch BAG, Urteil v. 24.6.2021, 5 AZR 505/20; BAG, Urteil v. 18.4.2012, 10 AZR 200/11: §§ 2, 3 EFZG sind keine Eingriffsnormen.

[ 47 ]
[ 48 ]

Zu Ausnahmen vgl. § 13b Abs. 1 a. E. AEntG, insbesondere ist der ausländische Arbeitgeber der Nachweispflicht nicht unterworfen.

[ 49 ]
[ 50 ]
[ 51 ]
[ 52 ]

Zuletzt: BMF, Schreiben v. 15.1.2024, IV B 2 – S 1301/21/10048 :003, BStBl 2024 I S. 193.

[ 53 ]
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