HI5094194_5 Tenor1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. November 2011 – 5 Sa 989/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen aus 309,47 Euro brutto erst ab dem 2. Juli 2011 zu zahlen hat. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! |