HI2241929

3 Beantragung des Faktors

Für das Faktorverfahren ist ein gemeinsamer Antrag beider Ehe-/Lebenspartner erforderlich. Für den Antrag gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Der Antrag kann längstens bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor gilt vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats an. [ 5 ]

Die Nutzung des amtlichen Vordrucks "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Hauptvordruck)" sowie der "Anlage Steuerklassenwechsel" ist im Hinblick auf die notwendigen Angaben empfehlenswert.

Sofern bei der Berechnung des Faktors erstmalig ein Freibetrag (für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere steuermindernde Beträge) berücksichtigt werden soll, sind entsprechende Anlagen zum Lohnsteuerermäßigungsantrag beizufügen. Ein bereits für das Antragsjahr gültiger Freibetrag wird vom Finanzamt automatisch in die Berechnung des Faktors einbezogen.

[ 5 ]

§ 39f Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 39 Abs. 6 Sätze 3 und 5 EStG.

[ 6 ]