HI13754968_5 TenorAuf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.01.2018 - 5 K 500/17 aufgehoben. Die Einkommensteuer wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 20.04.2017 auf den Betrag festgesetzt, der sich bei Anerkennung weiterer Werbungskosten in Höhe von 2.402 € bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit ergibt. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. |