HI12014852_6

Tenor

1. Die Revision des Klägers und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 9. Mai 2017 - 9a Sa 12/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ein Zinsanspruch aus dem Teilbetrag von 1.047,29 Euro erst ab dem 27. September 2016 besteht.

2. Der Kläger und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.