HI10875994

4 Weitere steuerfreie Lohnersatzleistungen

Wird der Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt, kann der Insolvenzverwalter aber mangels Leistungsfähigkeit der Insolvenzfirma den Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht erfüllen, steht dem Arbeitnehmer für diese Zeit Arbeitslosengeld zu. [ 42 ] Auch diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei. [ 43 ] Dasselbe gilt für etwaige spätere Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs. [ 44 ] Der Insolvenzverwalter hat also von der Zahlung an die Bundesagentur für Arbeit keine Lohnsteuer einzubehalten.

Name: LI9028077 Rz:

Wichtig

Steuerfreier Forderungsübergang nur bei gesetzlicher Regelung

Die o. g. Rechtsauslegung ist durch die BFH-Rechtsprechung bestätigt worden. [ 45 ] Allerdings macht die Entscheidung deutlich, dass andere Fälle des gesetzlichen Forderungsübergangs auf die Bundesagentur für Arbeit nur dann steuerfrei bleiben, wenn hierfür in § 3 EStG eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht.

[ 42 ]

§§ 156, 157 SGB III.

[ 43 ]

§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG.

[ 44 ]

§ 115 SGB X.

[ 45 ]

BFH, Urteil v. 15.11.2007, VI R 66/03, BStBl 2008 II S. 375, Tz. 3 der Entscheidungsgründe.