HI10875994 4 Weitere steuerfreie LohnersatzleistungenWird der Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt, kann der Insolvenzverwalter aber mangels Leistungsfähigkeit der Insolvenzfirma den Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht erfüllen, steht dem Arbeitnehmer für diese Zeit Arbeitslosengeld zu. [ 42 ] Auch diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei. [ 43 ] Dasselbe gilt für etwaige spätere Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs. [ 44 ] Der Insolvenzverwalter hat also von der Zahlung an die Bundesagentur für Arbeit keine Lohnsteuer einzubehalten. Name: LI9028077 Rz:WichtigSteuerfreier Forderungsübergang nur bei gesetzlicher RegelungDie o. g. Rechtsauslegung ist durch die BFH-Rechtsprechung bestätigt worden. [ 45 ] Allerdings macht die Entscheidung deutlich, dass andere Fälle des gesetzlichen Forderungsübergangs auf die Bundesagentur für Arbeit nur dann steuerfrei bleiben, wenn hierfür in § 3 EStG eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht. |