HI436639_2 Leitsatz (redaktionell)Der Ausschluß von Teilzeitbeschäftigten einer Sparkasse von der Gewährung von Sonderkonditionen für Darlehen zum Erwerb von Immobilien verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 2 Abs 1 BeschFG 1985, wenn sie die für Vollzeitbeschäftigte vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. |