HI10884354

2.2 Weitere ausgeschlossene Personenkreise

Die Rentenversicherungspflicht ist auch bei folgenden Personenkreis ausgeschlossen, wenn der Aufwand dafür regelmäßig 30 Stunden wöchentlich übersteigt:

  • Ableistung eines Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstes,
  • freiwilliger Wehrdienst,
  • Tätigkeit der Ehegatten der landwirtschaftlichen Unternehmer.