HI28965 § 82 Hochverrat gegen ein Land(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. |