HI8645921_2 Leitsatz (redaktionell)1. Der Arbeitgeber trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer den Verlust von Geldbeträgen, die er nicht in unmittelbarem Alleinbesitz hat, also nicht selbständig verwaltet, zu vertreten hat. 2. Bei einer Verkaufskraft, die 990 EUR im Monat für eine 33-Wochen-Stunde verdient ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass sie ihr anvertraute Geldbeträge (hier: Kassenbestand) selbständig verwaltet. Sie hat daher in aller Regel keinen unmittelbaren Alleinbesitz. |