HI679349_6

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. September 1999 – 1 Sa 2290/98 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. August 1998 – 7 Ca 4423/97 – abgeändert und das beklagte Land verurteilt, an die Klägerin 945,28 DM zu zahlen.

3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!