HI2270684

2.1 Aktuelle Fassung des AltTZG

Das AltTZG wurde bereits mehrfach novelliert und sowohl sein Anwendungsbereich als auch der Zeitraum seiner Wirkung verändert. [ 1 ]

[ 1 ]

Letzte Ă„nderung durch Art. 12 Abs. 16 des Gesetzes v. 16.12.2022, BGBl I S. 2328.