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ANHANG I UNTERHALTSVORSCHÜSSE UND BESONDERE GEBURTS- UND ADOPTIONSBEIHILFEN (Artikel 1 Buchstabe z))HI2254884
I. UnterhaltsvorschüsseBELGIEN Unterhaltsvorschüsse nach dem Gesetz vom 21. Februar 2003 zur Einrichtung eines Dienstes für Unterhaltsforderungen beim FÖD Finanzen. BULGARIEN Unterhaltszahlungen des Staats nach Artikel 92 des Familienrechtsbuchs. DÄNEMARK Im Gesetz über Kindergeld vorgesehene Unterhaltsvorschüsse für Kinder. Unterhaltsvorschüsse für Kinder konsolidiert durch Gesetz Nr. 765 vom 11. September 2002. DEUTSCHLAND Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vom 23. Juli 1979. ESTLAND Unterhaltszahlungen im Sinne des Gesetzes über Unterhaltshilfe vom 21. Februar 2007; SPANIEN Unterhaltsvorschüsse nach der Königlichen Verordnung 1618/2007 vom 7. Dezember 2007. FRANKREICH Unterhaltszahlung für ein Kind, wenn ein oder beide Elternteile es versäumt haben oder außerstande sind, ihrer Unterhaltspflicht oder ihrer durch gerichtliche Entscheidung festgelegten Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt nachzukommen. KROATIEN Zeitlich begrenzte Vorschüsse, die von Sozialfürsorgezentren aufgrund der Verpflichtung nach dem Familiengesetz (OG 116/03, in der jeweils geltenden Fassung), vorübergehend Unterhalt zu leisten, gezahlt werden. LITAUEN Zahlungen aus dem Unterhaltsfonds für Kinder nach dem Gesetz über den Unterhaltsfonds für Kinder. LUXEMBURG Unterhaltsvorschüsse und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Sinne des Gesetzes vom26. Juli 1980. ÖSTERREICH Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 – UVG. POLEN Leistungen aus dem Unterhaltsfonds nach dem Gesetz über Hilfe für Personen mit Anspruch auf Unterhalt. PORTUGAL Unterhaltsvorschüsse (Gesetz Nr. 75/98 vom 19. November über die Unterhaltsgarantie für Minderjährige). SLOWENIEN Unterhaltsersatz gemäß dem Gesetz der Republik Slowenien über den öffentlichen Garantie- und Unterstützungsfonds vom 25. Juli 2006. SLOWAKEI Ersatzunterhalt gemäß Gesetz Nr. 452/2004 Slg. über Ersatzunterhalt in der zuletzt geänderten Fassung. FINNLAND Unterhaltsvorschüsse nach dem Gesetz über die Sicherung des Kindesunterhalts (671/1998). SCHWEDEN Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsgesetz (1996: 1030). HI2254885 II. Besondere Geburts- und AdoptionsbeihilfenBELGIEN Geburtsbeihilfe und Adoptionsprämie. BULGARIEN Pauschale Mutterschaftsbeihilfe (Gesetz über Kinderzulagen). TSCHECHISCHE REPUBLIK Geburtsbeihilfe. ESTLAND a) Geburtsbeihilfe; b) Adoptionsbeihilfe. SPANIEN Einmalige Geburts- und Adoptionsbeihilfe. FRANKREICH Geburts- oder Adoptionsbeihilfe als Teil der "Kleinkindbeihilfe", außer wenn sie einer Person gezahlt wird, die nach Artikel 12 oder Artikel 16 weiterhin den französischen Rechtsvorschriften unterliegt. KROATIEN Einmalige Geldleistung für ein neugeborenes Kind nach dem Gesetz über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen (OG 85/08, in der jeweils geltenden Fassung); einmalige Geldleistung für ein adoptiertes Kind nach dem Gesetz über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen (OG 85/08, in der jeweils geltenden Fassung); einmalige Geldleistungen für ein neugeborenes oder ein adoptiertes Kind, die aufgrund von Verordnungen über die lokale und regionale Selbstverwaltung gemäß Artikel 59 des Gesetzes über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen (OG 85/08, in der jeweils geltenden Fassung) vorgesehen sind. LETTLAND a) Geburtszulage; b) Adoptionsbeihilfe. LITAUEN Kinderbeihilfe. LUXEMBURG Familienbeihilfe Geburtsbeihilfe. UNGARN Mutterschaftszulage. POLEN Einmalige Zahlung der Geburtsbeihilfe (Gesetz über Familienleistungen). RUMÄNIEN a) Geburtsbeihilfe; b) Babyausstattungen für Neugeborene. SLOWENIEN Geburtszulage. SLOWAKEI a) Geburtsbeihilfe; b) Zuschlag zur Geburtsbeihilfe. FINNLAND Mutterschaftspaket, Mutterschaftspauschalbeihilfe und Unterstützung in Form eines Pauschalbetrags zur Deckung der bei einer internationalen Adoption anfallenden Kosten gemäß dem Gesetz über Mutterschaftsbeihilfe. |