TK Lexikon Arbeitsrecht
Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
HI15503071
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.