HI14624791_5

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 10. Dezember 2020 (7 Ca 345/20) abgeändert.

    Es wird festgestellt, dass der Kläger, resultierend aus dem Jahr 2020, einen Anspruch auf 4 bezahlte Freistellungstage gem. § 7.14 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden (MTV) hat.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  3. Die Revision wird zugelassen.