Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 10. Dezember 2020 (7 Ca 345/20) abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Kläger, resultierend aus dem Jahr 2020, einen Anspruch auf 4 bezahlte Freistellungstage gem.
§ 7.14 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden (MTV) hat.