HI1454387_4 TenorAuf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Juni 1969 – 5 Sa 165/69 – aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Schlußurteil des Arbeitsgerichts Münster vom 13. März 1969 – 1 Ca 545/68 – wird zurückgewiesen, soweit es der Klage in Höhe von 650,– DM stattgegeben hat. Im übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen! |