HI14662472§ 85b [ab 01.01.2026]
§ 85b Anmeldung von Satzungsänderungen
1Eine Satzungsänderung ist vom Vorstand zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden. 2Der Anmeldung sind beizufügen:
1.
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die Entscheidung der zuständigen Stiftungsorgane über die Satzungsänderung und die Genehmigung der zuständigen Behörde oder
die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Satzungsänderung und
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2.
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ein vollständiger Wortlaut der geänderten Satzung.
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